Die St. Martini-Bruderschaft zu Nottuln hat sich in der Tradition der Bruderschaft zum Heiligen Martin und unserer Lieben Frau, die schon 1383 zu Nottuln bestand, unter Berücksichtigung der Neugründung des Jahres 1784, der Satzung 1830, der Ordnung von 1926 sowie der Ihren Mitgliedern bekannten, alten und immer nur mündlich weitergegebenen Bestimmungen und Traditionen im Jahre 1976 eine neue Satzung gegeben. Diese wurde von der Generalversammlung der Bruderschaft am 4. Juli 1976, dem Datum des alten Festtages St. Martini Translationis, angenommen und für gültig erklärt. Geringfügige Änderungen und Ergänzungen wurden auf den Generalversammlungen am 01. Juli 2001, am 13. November 2010, am 16. November 2013 und am 15. Februar 2020 in die Satzung aufgenommen und für gültig erklärt.
I Bestimmung der Bruderschaft
Die St. Martini - Bruderschaft zu Nottuln ist eine Gemeinschaft, der jedermann unabhängig seines Alters, seines Geschlechtes und seiner Konfession angehören kann.
Die Bruderschaft führt Wappen und Siegel mit dem Bild des Hl. Martin. Ihre Farben sind Blau-Weiß.
Die St. Martini-Bruderschaft ist nicht in das Vereinsregister eingetragen und damit nicht rechtsfähig.
1. Die Haftung der Mitglieder wird auf das Vereinsvermögen beschränkt. Der Vorstand darf Rechtsgeschäfte nur insoweit eingehen, als er damit das Vereinsvermögen bindet. Er hat nicht das Recht, auch die Vereinsmitglieder zu einer persönlichen Haftung zu verpflichten.
2. Die persönliche Haftung des Vorstands nach § 54 Satz 2 BGB für die von ihm für den Verein abgeschlossenen Rechtsgeschäfte bleibt unberührt.
3. Der Vorstand wird ermächtigt, notwendige Rechtsstreite des Vereins als Partei in eigenem Namen zu führen. Zum Zwecke der gerichtlichen Geltendmachung vermögensrechtlicher Ansprüche des Vereins wird dem jeweiligen Vorstand das Vereinsvermögen treuhänderisch übertragen.
II Aufgaben der Bruderschaft
Die St. Martini - Bruderschaft bemüht sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten, das Gemeinschaftsleben des Ortes Nottuln und insbesondere die Kontakte der jungen Männer untereinander zu pflegen. Um Geselligkeit und Frohsinn zu fördern, feiert sie einmal im Jahr ein Schützenfest.
Die Bruderschaft bemüht sich unter Beachtung ihrer großen Traditionen, lokale Kultur- und Heimatpflege zu betreiben. Sie unternimmt und unterstützt Maßnahmen mit dem Ziel, heimatliche Natur, Kultur und Denkmalpflege zu fördern.
III St. Martini-Bruderschaft als kirchliche Bruderschaft
Der Bruderschaftsgedanke erwuchs aus christlichem Geist mit dem Ziel, brüderliche Gemeinschaft in Frieden und Frohsinn zu verwirklichen. Von daher pflegt die St. Martini - Bruderschaft ein besonderes Verhältnis zur kath. Kirche und insbesondere zu ihrer Heimatpfarre St. Martin und ihrem Dechanten.
Die Bruderschaft übernimmt Aufgaben im innerkirchlichen Bereich mit dem Ziel, einer Förderung des Gemeinsinnes innerhalb der Pfarre. Sie unterstützt in diesem Sinne alle Maßnahmen der Geistlichkeit und des Pfarrgemeinderates, die diesem Gedanken dienen.
Die Bruderschaft nimmt Anteil an den kirchlichen Festen und Feierlichkeiten und bemüht sich auch um die Verehrung des Pfarrpatrons St. Martin. Sie nimmt Anteil an Begräbnissen ihrer Mitglieder.
IV Die Mitglieder
Mitglied der St. Martini - Bruderschaft kann jedermann werden, der bereit ist, die Ziele der Bruderschaft zu unterstützen und den durch die Generalversammlung festzusetzenden Jahresbeitrag entrichtet.
Die Mitglieder der Bruderschaft sind gehalten, die unter II und III gesetzten Bestimmungen nach Kräften zu unterstützen.
Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod oder dem Austritt bzw. der Einstellung der Beitragszahlung.
Sollten die Mitglieder des Vorstandes, welche die Mitgliedsbeiträge einsammeln, ein Mitglied vergessen, so endet dessen Mitgliedschaft dadurch nicht, sondern die Beitragszahlung, welche die Mitgliedschaft voraussetzt, kann zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.
Nur Mitglieder der Bruderschaft können am Vogelschießen teilnehmen und die Königswürde erringen.
Der St. Martini-Bruderschaft können auch weibliche Personen beitreten. Weibliche Mitglieder besitzen jedoch kein Stimmrecht und können nicht am Vogelschießen teilnehmen.
Wem die "aktive" Teilnahme am Leben der Bruderschaft nicht möglich ist, der kann ihre Arbeit durch seine Ehrenmitgliedschaft und die Zahlung eines entsprechenden Beitrages unterstützen.
V Die Generalversammlung
Die Generalversammlung ist das oberste Organ der St. Martini - Bruderschaft.
Sie tritt einmal im Jahr zusammen. Zu dieser Versammlung ist mit einer Frist von mindestens sieben Tagen zu laden. Sind weniger als 30 Mitglieder anwesend, ist die Generalversammlung erst nach erneuter Ladung ohne Fristsetzung beschlussfähig.
Die Generalversammlung berät über alle Angelegenheiten der Bruderschaft und nimmt den Jahresbericht des Vorstandes entgegen.
Sie bestimmt aus ihrer Mitte zwei Prüfer, die den Jahresbericht des Kassierers prüfen und darüber mit einem Beschlussvorschlag [Entlastung bzw. Nichtentlastung] der Versammlung Mitteilung machen.
Ebenso beschließt die Generalversammlung die Vorschlagsliste, aus der die neuen Mitglieder des Vorstandes berufen werden. Geschieht eine Vorstandswahl außerhalb dieser Vorschlagsliste, so ist die Wahl nachträglich durch die Generalversammlung zu bestätigen.
Die Generalversammlung befindet weiter über die Abhaltung des Schützenfestes und die Festordnung. Diese Beschlüsse haben jedoch erst im Folgejahr Geltung. Sie gibt dem Vorstand durch Rat und Empfehlung Leitlinien für seine Arbeit im Geschäftsjahr. Empfehlungen werden mit einfacher Mehrheit ausgesprochen.
Bei unausräumbaren Streitfällen zwischen dem Vorstand und der Generalversammlung wird der Ehrendirektor als Vermittler tätig.
VI Der Vorstand
Der Vorstand der St. Martini - Bruderschaft setzt sich zusammen aus
A] dem Ehrendirektor
B] dem Geschäftsführenden Vorstand
C] den Königen
D] dem "Schwarzen Vorstand"
E] dem Offizierskorps
A] Der Ehrendirektor wird vom Vorstand in Abstimmung mit der Generalversammlung aus den Reihen der Mitglieder gewählt. Die Wahl muss mit Zwei-Drittel-Mehrheit des Vorstandes erfolgen. Ehrendirektor kann nur werden, wer sich lange um die Bruderschaft verdient gemacht, ein Vorstandsamt inne hatte oder einmal die Königswürde besaß.
Die Hauptaufgabe des Ehrendirektors besteht darin, im Benehmen mit dem Vorstand das innere Leben der Bruderschaft zu überwachen, ihre Traditionen zu wahren und im Streitfalle sowohl innerhalb des Vorstandes als auch mit der Generalversammlung als Vermittler aufzutreten.
Die Amtszeit des Ehrendirektors ist unbestimmt. Sie erfährt ihre Begrenzung im Willen des Amtsträgers oder der einstimmigen Misstrauenserklärung des gesamten Vorstandes. In einem solchen Falle muss die Generalversammlung mit Zwei-Drittel-Mehrheit die Vorstandmaßnahme billigen.
Er ist Mitglied des Geschäftsführenden Vorstands.
B] Der Geschäftsführende Vorstand leitet verantwortlich die laufenden Geschäfte und Geschicke der Bruderschaft. Er besteht aus folgenden Mitgliedern: Ehrendirektor, Vorsteher, 2. Vorsteher, Kassierer, Schriftführer, Oberst und Major.
C] "König" und "Alter König" sind die obersten Repräsentanten der Bruderschaft. Sie erlangen ihre Würde jeweils durch den Königsschuss beim Schützenfest. Mit der Proklamation erreicht der König für die Dauer von zwei Jahren die Stimmfähigkeit im Vorstand. Übernimmt er kein weiteres Vorstandsamt, so tritt der König mit Ablauf von zwei Jahren in die Reihe der einfachen Martinibrüder zurück. Der jeweils neue König kauft eine auf seinen Namen lautende Königsplakette, die in das Vermögen der Bruderschaft übergeht. Als König hat er keinerlei Kosten des Schützenfestes zu tragen, außer: Getränke für seine abends geladenen Gäste.
Zur Unterstützung des Königs erhält dieser einen einmaligen Zuschuss in Höhe von Euro 100,- von der Bruderschaft gezahlt.
D] Der "Schwarze Vorstand" setzt sich zusammen aus:
I] 1. Vorsteher
Der 1. Vorsteher, Geschäftsführer der Bruderschaft, wird in geheimer Wahl vom Vorstand mit einfachem Mehrheitsbeschluss gewählt. Auf den Vorstandsversammlungen, bei den Generalversammlungen usw. hat er den Vorsitz. Er ruft die Versammlungen ein, bestimmt die Teilnahme gem. des Veranstaltungskalenders und erstellt einen Jahreskalender mit den Terminen der Bruderschaft. Weiterhin ist er Ansprechpartner für alle Außenstehenden. Bei Amtsübernahme überprüft er die Geschäftsführung und das Vermögen der Bruderschaft.
Er ist nach der Wahl Mitglied des Geschäftsführenden Vorstands und steht diesem Gremium vor.
II] 2. Vorsteher
Der 2. Vorsteher, wie alle anderen Vorstandsmitglieder, wird in offener Wahl nach dem Mehrheitsprinzip ernannt. Er ist satzungsgemäß der Vertreter des 1. Vorstehers. Kraft seines Amtes ist er Abgesandter der Bruderschaft für kirchliche Belange, wenn nicht intern eine andere Regelung getroffen wird.
Er ist nach der Wahl Mitglied des Geschäftsführenden Vorstands.
III] Schriftführer
Der Schriftführer verwaltet das Schriftgut und ist für jeglichen Schriftverkehr der Bruderschaft verantwortlich. Außerdem erstellt er zur Generalversammlung einen Jahresbericht.
Er ist Mitglied des Geschäftsführenden Vorstands.
IV] Kassierer
Der Kassierer verwaltet die Gelder der Bruderschaft und ist verantwortlich für das ordnungsgemäße Führen des Kassenbuches. Er leitet das Einsammeln der Mitgliedsbeiträge und erstellt ebenfalls eine Jahresabrechnung, die er prüfen lassen muss.
Er ist Mitglied des Geschäftsführenden Vorstands.
V] Scheffer
Die beiden Scheffer, ehemals als sog. Bierscheffer tätig, tragen Sorge für die Bestellung der Getränke in der Bruderschaft. Sie verhandeln mit dem Festwirt des kommenden Jahres, bestellen 50 Liter Freibier für die Generalversammlung und tragen Sorge für die Erstellung eines Vogels.
VI] Beisitzer
Die beiden Beisitzer fungieren als sog. "rechte Hand" der Vorsteher.
Außerdem sind sie mit den Scheffern für das Kassieren der Eintrittsgelder auf den Festbällen verantwortlich.
VII] Pressewart
Der Pressewart stellt den Kontakt zur Presse her. Er kümmert sich um die rechtzeitige Veröffentlichung der Termine und Berichte der Bruderschaft in der örtlichen Presse.
E] Die "Offiziere" führen während des Schützenfestes das Kommando über die Bruderschaft und leiten auch die Organisation des Vogelschießens. Außerhalb des öffentlichen Auftretens der Bruderschaft sind sie dem "Schwarzen Vorstand" gegenüber gleichwertige Vorstandsmitglieder.
Das Offizierskorps setzt sich zusammen aus:
1. Oberst
Der Oberst ist reitender Repräsentant des Offizierskorps. Er ist verantwortlich für ein ordnungsgemäßes Verhalten der Offiziere. Während der Festtage bildet er die Verbindung zum "Schwarzen Vorstand".
Er ist Mitglied des Geschäftsführenden Vorstands.
2. Major
Der Major ist reitender Befehlshaber über Schützen und Offiziere. Im Namen des Oberst sorgt er für einen reibungslosen Verlauf des Schützenfestes.
Er ist Mitglied des Geschäftsführenden Vorstands.
3. Adjudanten
Die Adjudanten sind als berittene Helfer des Oberst und des Majors tätig.
4. Hauptmann
Der Hauptmann fungiert als Vertreter des Majors bei dessen Abwesenheit.
5. Oberleutnant
Der Oberleutnant, Führer der Fahnengruppe, wird während der Schützenfesttage vom Hauptmann befehligt.
6. Fähnrich
Der Fähnrich untersteht dem Hauptmann und ist für die Aufbewahrung der Fahnen im ganzen Jahr sowie für das Absolvieren eines ordnungsgemäßen Fahnenschlags verantwortlich.
7. Fahnenunteroffiziere
Die Fahnenunteroffiziere helfen dem Fähnrich in jeder Beziehung und folgen seinen Befehlen.
8. Leutnant
Der Leutnant untersteht dem Hauptmann und bildet das letzte Glied des Schützenzuges.
Außerhalb der Schützenfestzeit bilden der Major und der Fähnrich die Fahnenabordnung.
Der Vorstand in seiner Gesamtheit leitet die Bruderschaft und sorgt sich um ihre Arbeit und ihr Fortbestehen. Alle Entscheidungen des Vorstandes werden nach bestem Wissen und Gewissen im Interesse der St. Martini - Bruderschaft gefällt.
Die Personenzahl der Vorstandsmitglieder darf 15 Mitglieder nicht unter- und 28 Mitglieder nicht überschreiten. Vorstandsmitglieder können nur ledige Mitglieder werden, die von der Generalversammlung vorgeschlagen und vom Vorstand in geheimer Wahl berufen werden. Heiratet ein Vorstandsmitglied, scheidet dieses nach sechs sog. Nachjahren aus dem Vorstand aus und kehrt in den ordentlichen Mitgliederkreis zurück. Die Posten werden turnusmäßig auf den Vorstandssitzungen vergeben.
Um Beschlüsse fassen zu können, ist eine mind. 75%ige Mehrheit bei einer Anwesenheit von mind. einer Person mehr als der Hälfte der aktuellen Vorstandsmitglieder erforderlich. Zur Verantwortung kann immer nur der Gesamtvorstand gezogen werden, der auch gemeinsam haftet. Niemals kann ein einzelnes Vorstandsmitglied allein haftbar gemacht werden.
Seit 2019 besitzt die Bruderschaft ein webbasiertes Archiv. Der Geschäftsführende Vorstand ist verpflichtet, jährlich die Veränderungen einzupflegen.
VII Das äußere Leben der Bruderschaft
Die Bruderschaft tritt im Jahreskreis vor allem mit ihrem Schützenfest an die Öffentlichkeit. Die Gestaltung dieses Festes ist der jeweils gültigen Ordnung zu entnehmen, die Anlage dieser Satzung ist.
Die Bruderschaft bemüht sich ebenso um die Verehrung ihres Patrons, des HI. Martin und veranstaltet ihm zu Ehren alljährlich in Abstimmung mit der Pfarre, am Vorabend des Martinstages, einen Fackelzug. Sie trägt ebenfalls in traditioneller Form zur Gestaltung der Prozession am Patronatsfest bei.
Des Weiteren treten Vorstand und Offizierskorps nur bei den Gelegenheiten auf, die den unter II und III gesetzten Zielen entsprechen bzw. sich aus dem Terminkalender ergeben.
VIII Schlussbestimmungen
Diese Satzung tritt mit ihrer Genehmigung durch die Generalversammlung in Kraft. Die Zustimmung muss mit Zwei-Drittel-Mehrheit erfolgen.
Mit gleicher Mehrheit kann diese Satzung wieder verändert bzw. erneuert werden. Jedes Mitglied der Bruderschaft hat das Recht, Änderungsanträge schriftlich bis zu
72 Stunden vor der Generalversammlung zu stellen. Eine Satzungsänderung, die der gesamte Vorstand einstimmig ablehnt, kann nicht zur Beratung zugelassen werden.
Der Vorstand hat dafür Sorge zu tragen, dass die neue Satzung allen Mitgliedern bekannt gemacht wird.
Nottuln, 23. Februar 2020
Markus Schürman Benedikt Praß Lars Hünteler
Ehrendirektor Vorsteher König